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ERFAHRUNG
+ 2.555 Tage
Erfahrung in der
Immobilienverwaltung.
STANDORTE
Wir betreuen die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen
EINHEITEN
Über 500
Einheiten werden von
uns verwaltet
Genießen Sie den Mehrwert unseres Komplettangebots:
Mehr Wert für Ihre Immobilie. Mehr Zeit für Sie.
LEISTUNGEN
UNSERE
LEISTUNGEN
MIETVERWALTUNG
SONDEREIGENTUMS VERWALTUNG
WEG-VERWALTUNG
EIN PAAR
REFERENZEN
MFH | FÜRTH | 2017
13 Wohneinheiten
MFH | NÜRNBERG | 2023
10 Wohneinheiten
MFH | FÜRTH | 2017
6 Wohneinheiten
3 Gewerbeflächen
KONTAKT
AUFNEHMEN
KONTAKT
F A Q
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Wie kann ein Tagesordnungspunkt bei der Eigentümerversammlung vorgetragen werden?Sie als Eigentümer möchten eine bestimmte Maßnahme beschließen lassen? In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig von der Versammlung bei der Hausverwaltung schriftlich die Aufnahme der Maßnahme auf die Tagesordnung.
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Wie kündige ich meine Wohnung?Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich erhalten. Die einzuhaltende Fristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese Fristen beziehen sich grundsätzlich auf den Eingang der Kündigung beim Vermieter, nicht auf das Datum des Schreibens oder des Poststempels. Im Zweifelsfall immer per Einschreiben versenden.
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Hausgeld – was ist das?Hausgeld ist von jedem Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlen. Ein von der Eigentümergemeinschaft festgelegter Wirtschaftsplan regelt die Höhe des Hausgeldes. Es handelt sich um eine, i.d.R. monatliche Vorauszahlung auf die anfallenden Nebenkosten. Zu den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. addieren sich auch die nicht umlagefähigen Nebenkosten wie Bildung der Instandhaltungsrücklage, Entgelt der Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren. Ebenso können nicht umlagefähige Reparaturkosten hinzukommen. Einmal jährlich, nach Beendigung des Wirtschaftsjahres, erfolgt die Hausgeldabrechnung durch die Hausverwaltung. Überschüsse werden an den Eigentümer erstattet, nicht gedeckte Summen werden entsprechend nachbezahlt.
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Sind Haustiere immer erlaubt?Zierfische, Kanarienvögel, Hamster und andere Kleintiere können grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden. Für größere Tiere, wie Hunde oder Katzen, ist es normaler Weise im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.
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Wie verhalte ich mich am Wochenende, wenn es sich um einen Notfall handelt und die Hausverwaltung nicht mehr erreichbar ist?In allen betreuten Gemeinschaften hängen Notfalllisten aus. Diese beinhalten die Rufnummern der wichtigsten Gewerke (Installateur, Heizungsfirma, Schlüsseldienst, Elektriker). Diese können im Notfall angerufen werden. Wichtig hierbei ist, die Verwaltung zu ggf. Zeit zu informieren.
FAQ
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